Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vertrag kommt zwischen Susanne Befeld, Dorfstrasse 2B,23738 Manhagen - nachstehend LT (Ferienunterkunft , Ferienhaus Ostseestern, Am Kaiserholz 12, 23730 Neustadt) genannt und Ihnen als Gast zustande.
1. Abschluss des Vertrags
1.1 Mit der Buchung der Leistung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem LT, den Abschluss eines Vertrags über die Vermittlung touristischer Leistungen verbindlich an.
1.2 Die Buchung erfolgt durch die buchende Person auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen. Buchende Personen, die nicht vertretungsberechtigt sind, können nach § 179 BGB haften.
1.3 Der Vertrag zwischen dem Gast und dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die der Gast nach erfolgter Buchung erhält. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den LT und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den LT. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff.1 .2 entsprechend.
3. Rücktritt
3.1 Die Gäste können jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Leistungsträger zu erklären. Der Rücktritt bedarf mindestens der Textform.
3.2 Mit Zugang des Rücktritts verlieren die LT den Anspruch auf den vereinbarten Leistungspreis. Stattdessen können die LT, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von diesen zu vertreten ist und kein Fall von höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene pauschale Entschädigung nach Ziffer 3.4 in Abhängigkeit von (i) Zweitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, (ii) zu erwartender Ersparnis von Aufwendungen des Leistungsträgers und (iii) der zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung (Rücktrittspauschale) beanspruchen. Die Rücktrittspauschale ist in Ziffer 3.4 unter Berücksichtigung der zeitlichen Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn dargestellt.
3.3 Es bleibt den Gästen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder der Nichtannahme der Leistung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem LT in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
3.4 Im Falle des entschädigungspflichtigen Rücktritts werden die nachfolgenden Pauschalen berechnet (jeweils in Prozent des Leistungspreises gemäß Ziffer 4.2):
Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgenden genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Leistungspreises):
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt -25 %, mindestens 25,00 Euro
ab dem 46. Tag vor Reiseantritt - 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt – 80%
ab dem 14. Tag bis Anreisetag – 90 %
ab dem Reiseantritt und bei vorzeitiger Abreise -100% des vereinbarten Preises.
Unbenommen bleibt dem LT das Recht, wahlweise eine konkrete Berechnung anstelle der Pauschalisierung durchzuführen.
3.5 Den Gästen obliegt es, sich zum Schutz vor Aufwand gem. Ziffer 3.4 zu versichern (Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung).
3.6 Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber - unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes - kein allgemein kostenfreies gesetzliches Widerrufsrecht vorsieht.
4. Preise/Leistungen
4.1 Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Tourismusbeitrag (Kurtaxe) sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Ausschreibung.
5. Bezahlung
5.1 Der LT kann nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 25% des Gesamtleistungspreises verlangen (mindestens jedoch 50,00 Euro)
5.2 Der gesamte Leistungspreis einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist (siehe Buchungsbestätigung).
5.3 Zahlungen erfolgen direkt an den Leitungsträger (LT).
5.4 Der LT kann vom dem geschlossenen Beherbergungsvertrag zurücktreten, wenn die Gäste mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug geraten.
6. Mängel, Rechte und Pflichten der Gäste
6.1 Wird eine Leitung oder nicht vertragsgemäß erbracht, können die Gäste Abhilfe verlangen. Der LT kann die Abhilfe verweigern, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert
6.2 Die Gäste können eine Minderung des Leistungspreises verlangen, falls die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und diese unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) den LT gegenüber anzuzeigen.
6.3 Beeinträchtigt der Mangel die Leistung erheblich und leisten die LT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können die Gäste den Vertrag kündigen. Zur Beweissicherung sollten diese die Kündigung in Text- oder Schriftform erklären. Gleiches gilt, wenn den Gästen die Entgegennahme der Leistung infolge eines Mangels aus wichtigem, den LT erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von den LT verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der Gäste gerechtfertigt ist.
6.4 Den Gästen obliegt es im Rahmen des Zumutbaren, den LT die Abhilfe von Störungen zu ermöglichen und Schadensminderung zu betreiben.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit den LT vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht der LT zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit den LT und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
6.7 Die Gäste sind verpflichtet, die Unterkunft nebst Inventar und aller Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Kommt es während des Aufenthaltes der Gäste durch deren Verschulden oder das Verschulden der Begleiter oder Gäste zu einem Schaden, so haben die Gäste die Pflicht, den entstandenen Schaden den LT zu melden und zu ersetzen.
7. Haftung der LT
7.1 Die vertragliche Haftung für von den LT zu vertretende Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf das Dreifache des Leistungspreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden der Gäste von den LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die LT für einen den Gästen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8. Anreisezeiten
8.1 Die Unterkunft kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr belegt werden und muss am Abreisetag stets bis 10:00 Uhr geräumt sein, es sei denn, es ist eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen worden.
8.2 Bei einer Spätanreise (nach 18:00 Uhr) sind die Gäste verpflichtet, die LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, sind die LT berechtigt, die Unterkunft bei der Buchung einer Übernachtung nach 2 Stunden (also ab 20:00 Uhr), bei der Buchung von mehreren Übernachtungen am Folgetag ab 12 Uhr, anderweitig zu belegen. Mit dem LT vereinbarte An- und Abreisetermine sind bindend, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden. Stand: 08.01.2025