Werte Gäste,

sofern das Land Schleswig-Holstein für Neustadt i.H. während Ihrem gebuchten Zeitraum ein Beherbergungsverbot ausspricht, wird sofern die Reise noch nicht getreten wurde, und schon bezahlt wurde, der Buchungspreis erstattet. Es fällt keine Stornierungsgebühr an. Tritt das Beherbergungsverbot nach Antritt der Reise in Kraft, erfolgt eine anteilige Erstattung der nicht  genutzten Leistungen.

Entstandene Kosten für An- und Abreise sind vom Gast zu tragen.