Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Gast,
der Vertrag kommt zwischen Susanne Befeld, Dorfstrasse 2B,23738 Manhagen - nachstehend LT (Ferienunterkunft) genannt und Ihnen als Gast zustande.
1. Abschluss des Vertrags
1.1 Mit der Buchung der Leistung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem LT, den Abschluss eines Vertrags über die Vermittlung touristischer Leistungen verbindlich an.
1.2 Der Vertrag zwischen dem Gast und dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die der Gast nach erfolgter Buchung erhält. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den LT und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den LT. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff.1 .2 entsprechend.
3. Rücktritt
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des LTs auf Bezahlung des vereinbarten Leistungspreises bestehen. Der LT hat sich eine anderweitige Verwendung der Leistung und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgenden genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Leistungspreises):
Ferienwohnungen und Pauschalen:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt -15 %; mindestens 20,00 Euro
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt – 25 %; mindestens 20,00 Euro
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt – 50 %; mindestens 20,00 Euro
Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt - 80%
Vom 10.Tag bis Anreise - 90%
Bei vorzeitiger Abreise -100% keine Rückerstattung
3.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen.
3.4 Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes – kein allgemein kostenfreies gesetzliches Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrags zusteht.
4. Preise/Leistungen
4.1 Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Tourismusbeitrag (Kurtaxe) sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Ausschreibung.
5. Bezahlung
5.1 Der LT kann nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20% des Gesamtleistungspreises verlangen (mindestens jedoch 50,00 Euro)
5.2 Der gesamte Leistungspreis einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem LT Mängel und Störungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den LT zurichten.
6.3 Ein Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der LT nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom LT verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem LT vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des LT zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nebst Inventar und eventueller Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Kommt es während des Aufenthaltes des Gastes durch dessen Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste zu einem Schaden, so hat der Gast die Pflicht, den entstandenen Schaden dem LT zu melden und zu ersetzen.
8. Haftung des LT und der TA
8.1 Die vertragliche Haftung des LTs für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor- , neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf das Dreifache des Leistungspreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8.2 Der LT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8.3 Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.
9. Anreisezeiten/Personenzahl/Haustiermitnahme bei Buchung von Unterkunftsleistungen
9.1 Die Unterkunft kann am Anreisetag ab 15.00 belegt werden und muss am Abreisetag stets bis 10.00 Uhr geräumt sein, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.
9.2 Bei einer Spätanreise (nach 18 Uhr) ist der Gast verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei vorheriger Buchung einer Übernachtung nach 2 Stunden (also ab 20 Uhr), bei vorheriger Buchung von mehreren Übernachtungen am Folgetag ab 12 Uhr, anderweitig zu belegen. Mit dem LT vereinbarte An- und Abreisetermine sind bindend. Es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.
10. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen LT wenden.
Stand: 18.03.2020